EORI-Nummer für Einzelunternehmer & Kleinunternehmer
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Auch Einzelunternehmer und Kleinunternehmer benötigen eine EORI-Nummer, sobald sie Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder dorthin exportieren.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ändert daran nichts — sie betrifft die Umsatzsteuer, nicht den Zoll.
Wann ist die EORI-Nummer für Einzelunternehmer Pflicht?
Sobald Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler eine Zollanmeldung abgeben — etwa beim Wareneinkauf aus China oder dem Verkauf ins Drittland — ist die EORI-Nummer erforderlich.
Das gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens und auch für nebenberufliche Tätigkeiten.
Welche Nachweise brauchen Einzelunternehmer?
Üblicherweise genügt ein Gewerbenachweis (Gewerbeanmeldung). Bei Freiberuflern können andere Nachweise relevant sein.
Wichtig sind außerdem Ihre Steuernummer und — falls vorhanden — die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer eine EORI-Nummer?
Ja, sobald Sie Zollanmeldungen abgeben. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht den Zoll.
